Schießanlage - zum Abschuss frei?

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDrucken

Mittwoch, 27. August 2008 00:00

Bericht Passauer Neue Presse

Landratsamt wertet Stellungnahme des Landesamts für Umwelt als eklatant - "Entscheidung nicht absehbar"

Von Regina Ehm-Klier
Kößlarn/Passau. Als vernichtend für die geplante Schießanlage sah vergangene Woche der Verein zur Erhaltung von Natur und Umwelt die Stellungnahme, die das Bayerische Landesamt für Umwelt abgegeben hatte. Während der Bauherren-Verein dem kritischen Inhalt des Briefes relativ gelassen gegenüberstand, sieht es jetzt so aus, als würde sich der Wind drehen - für die Schießanlagen-Gegner.
Gestern Vormittag war die Schießanlage und das weitere Vorgehen des Landratsamts als Genehmigungsbehörde Thema einer zweistündigen Konferenz von Landrat Franz Meyer mit seinen Fachleuten aus dem Amt. Das Ergebnis: keines. "Mit einer Entscheidung ist so schnell nicht zu rechnen", fasst Eduard Bosch, Pressesprecher im Landratsamt, zusammen. Denn die Kritikpunkte des Landesamts für Umwelt seien so "eklatant, dass diese erst geklärt werden müssen". Das kann freilich dauern. Nach einer bevorstehenden Genehmigung der Anlage, die die Jäger oft schon ins Feld geführt haben, hört sich das nicht an. Nein, bestätigt auch Bosch, "eine Entscheidung kann man derzeit nicht treffen". Regierungsdirektor Johann Fichtner vom Landesamt für Umwelt mit Sitz in Augsburg hatte Ende Juli mit seiner Stellungnahme den Verein zur Erhaltung von Natur und Umwelt jubeln lassen. Es stand der Vorwurf im Raum, das immissionsschutzrechtliche Gutachten - das Lärmgutachten also - sei zugunsten des Vereins für das jagdliche Schießwesen manipuliert worden. Der Manipulation widerspricht Eduard Bosch gestern entschieden. Die Aussagen von Gutachter und Landesamt in Sachen Messpunkte und Waffen seien indes doch so widersprüchlich, dass dem nun nachgegangen werden müsse. Noch vergangene Woche war im Landratsamt niemand zu finden, der die Stellungnahme von Regierungsdirektor Fichtner in Augsburg offiziell beurteilen konnte. Dafür wurden gestern die Worte umso deutlicher: "Fragen sind neu zu bewerten", so Pressesprecher Bosch. Dabei spielt das Landesamt für Umwelt im Verfahren an sich keine Rolle, wie Bosch die Abwicklung erklärt. In Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich beteiligte Fachstellen gehört werden. Das Landesamt für Umwelt gehört bei Schießanlagen nicht dazu, nicht mehr übrigens, wie Bosch erklärt. Früher habe jene Behörde offiziell befragt werden müssen. Das Landratsamt wollte nun auch die Meinung jenes Amts wissen, "auch wenn man das Risiko einging, dass unterschiedliche Beurteilungen herauskommen". Mit der Stellungnahme des bayerischen Umweltamts wollte man, so Bosch, "noch ein Stück Neutralität mehr dokumentieren". Zumal Regierungsdirektor Johann Fichtner ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet sei, "der Schießpapst", nennt ihn Eduard Bosch. Fichtner war bereits beim Erörterungstermin im Dezember 2006 nach Rotthalmünster gekommen. Laut Protokoll, so berichtet Eduard Bosch weiter, habe der Fachmann der Regierung von Niederbayern drei Messpunkte für das Lärmgutachten verlangt. "Diese drei Messpunkte hat man Herrn Fichtner mitgeteilt", erklärt Bosch das weitere Verfahren. Und auch, dass mehrfach nachgefragt worden sei, ob dies in Ordnung gehe. "Er hat keine gegenteilige Meinung geäußert", stellt sich Bosch nun vor die Behördenmitarbeiter, die "nicht nach drei Tagen aufgeben, sondern nachhaken". Es sei aber keine Reaktion gekommen. So wurden drei Messpunkte in Auftrag gegeben.

Schießpapst Fichtner überraschte nun mit seinem Urteil darüber, dass "fünf Messpunkte" gefordert seien. Und dies am besten von einem dritten Gutachterbüro. Im Brief vom 31. Juli schreibt er: "Die Regierung von Niederbayern hat im Schreiben an das StMUGV (Anm: Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom 13.11.2006 neben den bisherigen drei Immissionsorten ergänzende Schallpegelmessungen an dem in ca. 530 Meter Entfernung zur Anlage liegenden Einzelanwesen in Fuchsöd, an dem ca. 690 Meter östlich der geplanten Anlage gelegenen Einzelanwesen sowie im WA "Am Hofreiter Bach" in Kößlarn gefordert." Bosch ist bewusst, dass es unterschiedliche Meinungen gibt - und dass "wir in der Kritik stehen". Wer recht hat, das ist nun zu klären. Das Landratsamt will das Gutachterbüro, das übrigens vom Landratsamt beauftragt worden war ("Bezahlen muss das aber der Bauherr", so Bosch), und die Experten aus dem Landratsamt mit Regierungsdirektor Johann Fichtner zusammenbringen. Schließlich mag sich auch das beauftragte Gutachterunternehmen durch die Stellungnahme aus Augsburg nicht abqualifizieren lassen. Schließlich handelt es sich um vereidigte Sachverständige. Gutachten wie diese habe früher das Landesamt für Umwelt selbst erstellt, erklärt Bosch. Doch die Aufgaben wurden im Zuge der Privatisierungen an Fachbüros übertragen. Dass die Gutachter andere, kleinere Waffen bei den Schussterminen verwendeten - auch dies war Entscheidung des Landratsamts. Denn da der Jägerverein bereits zu erkennen gegeben habe, dass er nicht mit den beantragten Großgewehren bzw. der starken Munition (7000 Joule) schießen würde, habe das Amt für sich entschieden, gleich kleinere Munition einzusetzen und testen zu lassen. Dies sei "keine Hilfestellung, sondern die Beratungsfunktion ist Teil eines rechtsstaatlichen Verfahrens", sagt Eduard Bosch. Jedenfalls sei der Antrag nicht entsprechend auf eine geringere Joule-Zahl abgeändert worden. Bosch erklärt dies mit "verwaltungs-ökonomischen Gründen". Bewusst ist ihm jedoch, dass "sich das Misstrauen dadurch nicht beseitigen lässt". Und so wird jetzt noch genauer geprüft. An eine Genehmigung, der sich der beantragende Verein für das jagdliche Schießwesen so sicher war, und nach der es, so Bosch rückblickend, "lange Zeit so ausgesehen hat", sei derzeit überhaupt nicht zu denken. Denn nun müssen die Bedenken von Schießpapst Fichnter ausgeräumt werden.

Und das eineinhalb Jahre nach dem Erörterungstermin, bei dem es hieß, in sechs Monaten müssten die Unterlagen und Gutachten eingehen. Das Urteil von Johann Fichtner jedenfalls sei "so eklatant, dass man die strittigen Punkte klären muss", sagt Bosch unmissverständlich. Nun müssen die Fachleute beraten, was zu tun ist. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass ein weiteres Gutachterbüro eingeschaltet werden muss, dass Lärmmessungen erneut durchgeführt werden müssen, vielleicht sogar "nach anderen Parametern", sagt Bosch. Es hört sich nach langer Zeit an. Wie lange, kann zurzeit freilich niemand sagen. Eduard Bosch unterstreicht jedenfalls, dass Landrat Meyer erneut betont, weiterhin vermittelnd zwischen den Jägern und den Gegnern tätig sein zu wollen.